Benutzerordnung des Tierfiedhof Hannover-Lahe
Der Tierfriedhof ist eine Einrichtung der Friedhofsgärtnerei H. Rechter GmbH. Er wird von ihr unterhalten und verwaltet. Die Benutzerordnung erhält ihre Gültigkeit am 1. April 1999.
Nutzung
Auf dem Tierfriedhof Hannover-Lahe können Kleintiere wie Hunde, Katzen, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel begraben werden. Auf Antrag wird jeder Person ab 18 Jahre eine Erlaubnis zur Benutzung erteilt. Die Pacht und anfallende Gebühren sind im voraus zu entrichten. Das Betreten der Rasenflächen und Grabstellen ist nicht gestattet. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Besuch des Tierfriedhofs erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Tierfriedhof darf nur zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden, mitgebrachte Tiere sind an der Leine zu führen.
Pachtzeit
Die Pachtzeit für eine Grabstelle beträgt 3 Jahre, für große Tiere ab 25Kg 5 Jahre. Eine Verlängerung der Pachtzeit um jeweils ein oder mehrere Jahre ist möglich und muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich oder persönlich im Büro der Friedhofsgärtnerei H. Rechter GmbH beantragt werden. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher Anspruch auf die Grabstelle und die noch auf ihr befindlichen Gegenständen. Eine Benachrichtigung des Pächters erfolgt nicht.
Grabstelle
Die zugewiesene Grabstelle ist duch eine Abteilungs- und Grabnummer bezeichnet. Die Lage der Grabstelle ist im Friedhofsplan festgeschrieben. Beisetzungen dürfen nur in verrottbaren Behältnissen erfolgen. Die Gestaltung der Grabstelle sollte mit pflanzlichen Mitteln erfolgen. Das Abdecken der Grabstelle mit Folien, Kies oder Steinplatten ist nicht gestattet. Pflanzen aller Art dürfen auf der Grabstelle nicht höher als 50cm sein.
Die Anfertigung des Gedenksteins oder einer Schrifttafel wird ausschließlich durch die Friedhofsgärtnerei H. Rechter GmbH veranlasst. Andere, selbst aufgebrachte Gegenstände und Kreuze sind nicht zulässig und können durch die Friedhofsgärtnerei H. Rechter GmbH entfernt werden. Außerdem erlischt bei Zuwiderhandlung der Pachtvertrag.
Instandhaltung
Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle ist der Pächter verantwortlich. Gartengeräte können in kleinem Umfang geliehen werden. Zum Wässern der Grabstelle sind Wasserentnahmestellen eingerichtet worden.
Sonderleistungen
Auf Wunsch holen wir das verstorbene Tier bei Ihnen oder vom Tierarzt ab. Die Kosten dafür entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle. Auch die Pflege der Grabstelle kann von uns übernommen werden. Zur Pflegeleistung gehören das Gießen der Bepflanzung und das regelmäßige Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs. Weiterhin bieten wir eine Grabgestaltung nach individuellen Vorstellungen an, sowie jahreszeitliche Wechselbepflanzung und Winterschmuck.
Öffnungszeiten
Der Tierfriedhof ist ganztägig geöffnet und kann bis zum Eintritt der Dämmerung besucht werden.